In Niederösterreich gibt es eine „Rasseliste“. Besitzer einer Hunderasse, die auf dieser Liste stehen, müssen gemäß der Hundehalter-Sachkundenverordnung einen „Sachkundenachweis“ erbringen. Dieser soll dazu beitragen, dass Hundebesitzer derartiger Rassen über ausreichende Kenntnisse verfügen. Folgende Rassen sind betroffen:


Pitbullterrier - Bullterrier - American Staffordshire Terrier - Tosa Inu - Staffordshire Bullterrier - Dogo Argentino - Bandog - Rottweiler und deren Mischlingsrassen


Die Prüfung besteht aus einem allgemeinen (theoretischen) Teil von zumindest 4 Stunden über Wesen und Verhalten des Hundes und einem praktischen Teil von zumindest 6 Stunden zu Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen.

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