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PLATZORDNUNG


o Mit Betreten des Geländes des Hundeplatzes verpflichtet sich jeder zur Einhaltung der Kursplatz-Ordnung.

o Mitglieder, Kursteilnehmer und Besucher haben den Anweisungen des Vorstandes bzw. der Trainer Folge zu leisten.

o Um ein harmonisches miteinander Trainieren zu ermöglichen sind die Kurszeiten generell einzuhalten! Zu spät kommen und                             Nichterscheinen sind rechtzeitig dem jeweiligem Trainer anzuzeigen!

o Es wird ersucht sich Kursplatz-Benützern und Anrainern gegenüber mit gebührender Achtung, höflich und rücksichtsvoll zu                             verhalten. Bei gegen die guten Sitten widersprechendem/ungehörigem oder aggressivem  Benehmen einer sich am                                 Trainingsgelände aufhaltenden Person ist der Vorstand bzw. der betroffene Ausbilder berechtigt, den Betreffenden des                             Kursplatzes zu verweisen und z.B. vom weiteren Training auszuschließen.

o Im Bereich des Ausbildungsgeländes sind alle Hunde ohne Ausnahme an der Leine zu führen. Hunde müssen von Personen geführt                 werden, die körperlich und geistig in der Lage sind, den Hund zu kontrollieren. Der Hundeführer hat Rücksicht auf andere                         Menschen und Tiere zu nehmen.

o Hunde, die zur Ausbildung geführt werden, müssen versichert und geimpft sein.

o Hitzige Hündinnen dürfen nur in Absprache mit den Trainern auf den Platz gebracht werden (auch außerhalb der Kurszeiten).

o Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Hunde sind vom Besuch des Kursplatzes und des Trainings                                         ausgeschlossen. Bei einer(m) plötzlich auftretenden Erkrankung/Leiden oder bei Verletzung des Hundes ist der Ausbilder                         berechtigt, die Trainingseinheit  zu beenden.

o Raufer oder bissige Hunde sind grundsätzlich ohne spezielle Aufforderung des Vereines, vom Besitzer mit einem gut sitzenden                         Maulkorb zu versehen.

o Um Reinhaltung des Kursplatzes und der Toiletten  wird im eigenen Interesse gebeten.

o Hundekot und Abfall sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Hof, Trainingsgelände, Spazierweg) vom Hundeführer unaufgefordert                     selbst zu entsorgen!

o Es ist nicht gestattet Hunde ohne Rücksprache mit dem Vorstand / Trainer auf dem Kursplatz spielen oder frei umherlaufen zu                           lassen. Insbesondere ist auf trainierende Hunde immer Rücksicht zu nehmen.

o Das Benützen der Trainingsgeräte ist grundsätzlich nur unter Aufsicht eines Ausbilders erlaubt.

o Der Hundehalter/-führer haftet grundsätzlich für ALLE Schäden die durch ihn oder seinen Hund verursacht wurden. Der Verein ist im                 Schadensfall schad- und klaglos zu halten. Schadensfälle sind zwischen Schädiger und Beschädigtem direkt abzuwickeln.

o Der Mitgliedsbeitrag ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Ein Schnuppertraining ist gegen vorhergegangener Absprache mit dem                     Ausbilder möglich.

o Eingezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet.

o Der Mitgliedsbeitrag muss gemäß den Statuten bis spätestens 31.3. des Jahres einbezahlt werden.

o Austritte müssen gemäß den Statuten bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres schriftlich der Geschäftsstelle

                mitgeteilt werden.

               Austritte, die nach dem 31.10. übermittelt werden, gelten nicht als Austritt im laufenden Jahr, sondern als Austritt im                    Folgejahr  und verpflichten zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages für das Folgejahr.

o Für persönliche Sachwerte der Mitglieder/ Besucher wird KEINE Haftung übernommen. Das Benützen der Garderobe, diverser                         Ablagen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt der Verein keine Haftung.

o Das Benutzen des Parkplatzes und die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird auf eine mögliche                                           Verletzungsgefahr durch Bodenunebenheiten, Löcher etc. hingewiesen. Im Winter erfolgt kein Streudienst!!

o Eltern haften für Ihre Kinder. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen am Kursplatz                             aufhalten. Kinder sind anzuweisen, sich den Hunden (insbesondere den bei den Anhängevorrichtungen, in den Zwingern oder                  Boxen verwahrten, trainierenden oder spielenden Hunden) nicht zu nähern. Der Hundeplatz ist KEIN Kinderspielplatz. Kinder

               sind zur eigenen Sicherheit anzuweisen, den Anordnungen der Ausbilder Folge zu leisten. Die Trainingsgeräte dürfen nicht                       zum Spielen benutzt werden.

o Die umliegenden Felder sind keine Spielplätze für Hunde.

o Die Hunde sind dem Tierschutzgesetz entsprechend zu behandeln. Jede unnötige Härte ist untersagt.

o Allfällige Beschwerden und Anregungen sind an den Vorstand oder den Ausbildungsleiter zu richten.

o Änderung der Trainingszeiten vorbehalten.

© Hundeschule Sollenau

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